Aktuelles 1983
Nutzung eines vermieteten PKW-Stellplatzes zusätzlich als Motorrad-Stellplatz regelmäßig zulässig
Keine vertragswidrige Nutzung bei fehlender Behinderung anderer
Der Mieter eines PKW-Stellplatzes ist berechtigt diesen zusätzlich als Motorrad-Stellplatz zu benutzen, wenn dadurch keine anderen behindert werden. Eine vertragswidrige Nutzung liegt dann nicht vor. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.