Aktuelles 1983

Nutzung eines vermieteten PKW-Stellplatzes zusätzlich als Motorrad-Stellplatz regelmäßig zulässig

Keine vertragswidrige Nutzung bei fehlender Behinderung anderer

Der Mieter eines PKW-Stellplatzes ist berechtigt diesen zusätzlich als Motorrad-Stellplatz zu benutzen, wenn dadurch keine anderen behindert werden. Eine vertragswidrige Nutzung liegt dann nicht vor. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

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