Aktuelles August 2013
Impressumspflicht gilt auch für werbende Facebook-Seite
Erreichbarkeit des Impressums über Link mit Bezeichnung "Info" genügt nicht
Unterhält eine Firma auf Facebook eine werbende Seite, so gilt dafür die Impressumspflicht nach § 5 TMG. Zwar kann es genügen, dass über ein Link mit der Bezeichnung "Impressum" oder "Kontakt" das auf der Homepage der Firma angegebene Impressum erreichbar ist. Unzureichend ist aber die Link-Bezeichnung "Info". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.