Aktuelles Oktober 2006

Handy im Auto: Halten und Umlagern ist erlaubt

Nur die bestimmungsgemäße Verwendung eines Handys ist verboten

Wenn das Mobiltelefon während der Fahrt ohne weitere Benutzung lediglich aufgenommen wird, um es an einem anderen Ort abzulegen, liegt kein Verstoß gegen das "Handyverbot" vor. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Weiterlesen bei
kostenlose-urteile.de …